Betrifft: Seismische Untersuchungen im Kavernenfeld 

Am Mi., 4. Dez. 2024 um 09:38 Uhr schrieb <holger@perrevort.de>:

 Guten Morgen Herr Meyer,

 Sie stellen die seismische Untersuchung dar, als „wenn nur ein wenig gerüttelt wird“. Die aktuelle Meldung aus Münter – durchlöcherte Radwege/siehe beigefügten Artikel von heute Morgen – sollte uns alle hell hörig machen!

 Kann das auch bei uns vor der Haustür passieren und wie schnell beheben Sie die Schäden?! Ist die Beweislast-Untersuchung auf Kosten der SGW von nur drei Häusern ausreichend? Wie gehen Sie vor, wenn an weiteren Häusern nach der Untersuchung Schäden auftauchen?

 Holger Perrevort

Von: Meyer, Stefan <stefan.meyer@solvay.com>
Gesendet: Mittwoch, 4. Dezember 2024 11:03
An: holger@perrevort.de


Betreff: Re: Vibro Trucks durchlöchern Radweg -Grund seismische Untersuchung

 

Hallo Herr Perrevort,

 

es gibt in Epe keine Anregungen auf Radwegen - eben weil diese nicht belastbar sind für Vibropunkte - , weshalb solche Schäden nicht auftreten können. 

Bei den Straßen und Wegen, die wir benutzen, fand vorher eine Videobefahrung statt, in der Regel ist jedoch auch hier nicht mit Schäden zu rechnen. Sollten doch welche entstehen, ist die SGW vertraglich und gesetzlich für die Kompensation von Beschädigungen verantwortlich.

 

Die Untersuchung an den ausgewählten Häusern ist eine freiwillige Leistung der SGW. 

Die Erfahrungswerte, die in den vergangenen Jahrzehnten hinsichtlich Vibroseismik in Deutschland und weltweit gesammelt worden und die Vorgaben der DIN 4150 inkl. Messung der Schwinggeschwindigkeit direkt an den Gebäuden tragen dafür Sorge, dass Schäden an Infrastruktur oder Gebäuden im Allgemeinen nicht entstehen. Sollte es Schadensmeldungen im Anschluss geben, würde diese in Verbindung mit während der seismischen Anregung aufgezeichneten Daten bewertet. Besteht ein Zusammenhang zur 3D-Seismik, haftet die SGW.

 

Ich möchte hier nochmals deutlich betonen, dass, verglichen mit Projekten wie in Schwetzingen oder jetzt in Münster, die Anregungsenergie viel kleiner ist und Anregungen in der Nähe von Häusern quantitativ viel seltener vorkommt. Bei den bisherigen Arbeiten in Epe sind keinerlei Meldungen über Schäden eingegangen, und ich halte dies auf im weiteren Projektfortschritt für unwahrscheinlich.

 

Mit freundlichen Grüßen und Glückauf

Best regards

Stefan Meyer

Markscheider/AbtL. Liegenschaften

Salzgewinnungsgesellschaft Westfalen mbH & Co. KG

Graeser Brook 9

 48683 Ahaus

 

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 Betreff: Re: Seismische Untersuchung der SGW bereitet allen Anwohnern Ängste und Sorgen - Diskussionsbedarf

 Sehr geehrter Herr Perrevort,

 wir sprachen heute über die Unterschiede des Seismik-Projekts in Epe verglichen zu dem in Schwetzingen, das laut Westfälischen Nachrichten mehr als 100 Bergschäden verursachte (wobei sich diese Zahl lediglich auf Meldungen, nicht auf Befunde, bezieht), die ich gerne im Folgenden zusammenfasse:

 In Schwetzingen/Mannheim wurde mittels 3D-Seismik im Januar/Februar 2023 der Untergrund auf Tiefengeothermie untersucht. Das Messgebiet nahm dabei etwa 70 km² ein, das Target (also der Bereich im Untergrund, der besonders gut erkundet werden soll) lag zwischen 3000 und 5000 m. Genutzt wurden hierfür 2 oder 3 Messtrupps bestehend aus jeweils 2 oder 3 Vibrotrucks vom Typ INOVA AHV-IV (Gewicht rund 32 t). In einigen Fällen kamen auch kleinere Fahrzeuge (Merz / HEMI 48) mit 19 t Gewicht zum Einsatz.

In Epe soll, ebenfalls per 3D-Seismik, im November/Dezember 2024 der Untergrund in einer Teufe von 1000-1500 m untersucht werden. Auf 60 km² kommen bis zu 4 Messtrupps mit jeweils nur einem Vibrotruck (HEMI 50) mit rund 21 t zum Einsatz, außerdem wird auf für diese Fahrzeuge unzugänglichen Flächen Sprengseismik eingesetzt.

Da in Epe das Target deutlich flacher (1000-1500m vs. 3000-5000m) liegt, kann mit sehr viel weniger Energie angeregt werden, demzufolge die spür- und messbaren Schwingungen an der Oberfläche räumlich viel stärker auf den Anregungspunkt selbst konzentriert sind. Daneben sorgt die Tatsache, dass Epe ländlich geprägt ist, für ein signifikant schwächeres Rauschen (Störsignale, wie z.B. Straßenverkehr), was ebenfalls zu einem geringeren Energiebedarf bei der Anregung führt. 

Die in der Nähe von baulichen Anlagen obligatorischen Messungen der Schwinggeschwindigkeit direkt an den Gebäuden garantieren zuverlässig, dass die Grenzwerte der DIN 4150 eingehalten werden. Hierzu werden, ungeachtet der tatsächlichen Bausubstanz, die Schwellwerte der empfindlichsten Gebäudekategorie, die z.B. für historische Baudenkmäler gelten, herangezogen.

 Wir hoffen, Ihnen damit einen guten Eindruck vom Projektumfang der 3D-Seismik in Epe zu geben und möchten Sie herzlich zur Informationsveranstaltung am 21.11. bei Gerwing-Wulf, Brinkerhook 33, in Ahaus einladen, bei der die Vibrofahrzeuge in Aktion gezeigt werden. Weitere Informationen können Sie ebenfalls dem Projektflyer (hängt anbei) entnehmen.

Mit freundlichen Grüßen und Glückauf

Stefan Meyer

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  Am Do., 31. Okt. 2024 um 16:22 Uhr schrieb Meyer, Stefan <stefan.meyer@solvay.com>:

 

Sehr geehrter Herr Perrevort,

 Ihrem Wunsch nach einer zeitnahen Besprechung teilen wir ebenfalls sehr. Die Zeitungsartikel vermitteln leider ein Bild, welches nicht auf das Eper Vorhaben übertragbar ist. Die Gründe liegen aber vor allem in technischen Unterschieden beider Vorhaben begründet, die sich idealerweise im persönlichen Gespräch ausräumen lassen.

Ihren Ausführungen zu Äußerungen unserer Permitter kann ich jedoch nicht in Gänze zustimmen, auch wenn ich naturgemäß nur bei einzelnen Gespräch zugegen war.

Unsere Permitter haben immer nur zur 3D-Seismik Stellung bezogen. Wenn Fragen hinsichtlich (kavernenbedingter) Senkungen aufkamen, wurden diese an mich weitergeleitet. Des Weiteren sind auch Aussagen unserer Permitter zu "Wabenstrukturen" in den Kavernen nur schwer vorstellbar. Vermutlich wurden hier verschiedene Themen vermengt und es entstand unerfreulicherweise ein falscher Eindruck.

Um solche Missverständnisse frühzeitig auflösen zu können, wäre jedoch die direkte Rückfrage bei den Permittern oder mir hilfreich. Die durch die SGW stets offerierte Gesprächsbereitschaft zu diesen oder ähnlichen Fragestellungen wurde leider in der Vergangenheit nur selten in Anspruch genommen, weshalb wir auch nicht adäquat antworten können.

 Bei den seismischen Arbeiten selbst gelten einschlägige Regeln (v.a. DIN 4150) zur Schadensvermeidung, die ich in meinen beiden Projektvorstellungen beim Gronauer AMUK erwähnte. Detailliertere Ausführungen hierzu können wir gerne bei einem weiteren Termin geben. Abstände zu baulichen Objekten (Gebäuden, Leitungen usw.) werden selbstverständlich eingehalten, zusätzlich flankiert durch Schwingungsgeschwindigkeitsmessungen während der Anregungen.

 Für einen von Ihnen gewünschten Termin, um diese und ähnliche Fragen und Befürchtugen klären zu können, stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen und Glückauf

Stefan Meyer

 

 



Die Abschlusspräsentation der Forschungskooperation.

www.monitoring-epe.de 


 

 

 


Wir die Bürgerinitiative Kavernenfeld Epe setzen uns kritisch mit dem Themen rund um das Kavernenfeld Epe auseinander. Die für uns negativen Highlights der letzten Jahre waren bzw. sind: der Oelunfall 2014, Schäden an Gebäuden und die Gefahren durch die Erdabsenkungen.

Oelunfall

Mitten im Naturschutzgebiet Amtsvenn Epe ist Rohoel an die Erdoberfläche getreten. Als Ursache wurde eine Leckage im Rohrgestänge der Kaverne S5 identifiziert.


Gebäude-Schäden

Viele Häuser und Wirtschaftsgebäude weisen Risse im Mauerwerk und Bodenplatten auf. Die Schäden sind vermehrt in den letzten Jahren aufgetaucht.


Erdsenkung

Die Kavernensolung und die Ein-Ausspeicherung von Rohstoffen wie Gas, Oel und Helium führt dazu, dass sich das Kavernenfeld wie ein Trichter senkt. Der Mittelpunkt des Kavernenfeldes von einem Ausmass von 8 km ist bis 2013 bereits 75cm abgesackt.  


Weitere Themen

Wassermanagement, gestiegende Hochwassergefahren aufgrund des Senkungstrichters, Industriealiserung des Naturschutzgebietes Amtsvenn...


Der Staat muss seiner Fürsorgepflicht gerecht werden und den Bürgerinnen und Bürgern die Geltendmachung von Schadenersatz ermöglichen! 
Dazu gehört u.a.:

  • Kontrolle des Bergbauunternehmens (Abbauverhalten, 
  • Messung von Schieflagen, Horizontalverschiebung, ...
  • Messung von Erderschütterungen...
  • Messungen von Störgeräuschen
    • für Gebäude
    • für Menschen